Teamgeister

Norman

Praxisanleiter


Julia

Auszubildende


Wiebke

Lehrkraft


Ein Platz ist frei

Wo bleibst Du 


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Comfort

Examinierte Altenpflegerin


Wir beantworten Deine Fragen

  • Wie wird man Praxisanleiter*in?

    Grundvoraussetzung für eine Weiterbildung zur Praxisanleitung ist eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Krankenpflegegesetz (KrPflG). Außerdem musst Du über mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich verfügen. Diese Berufserfahrung darf jedoch nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kannst Du die Weiterbildung zur Praxisanleitung absolvieren. Diese berufspädagogische Zusatzqualifikation umfasst 300 Unterrichtsstunden und kann in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung darfst Du Dich Praxisanleiter*in nennen. Um diesen Status zu wahren, sind jährlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden nachzuweisen.

  • Welche Aufgaben übernehmen Praxisanleiter*innen im HzHG?

    Praxisanleiter*innen in Pflegeeinrichtungen wie dem HzHG sind in etwa vergleichbar mit Ausbildungsbegleiter*innen in nicht-pflegerischen Unternehmen. Als Praxisanleitung arbeitest Du eng mit unseren Auszubildenden zusammen, denen Du das in der Berufsschule erlernte theoretische Wissen in der Praxis vermittelst. Dabei orientierst Du Dich am Ausbildungsplan, anhand dessen Du Arbeitsaufgaben wählst. Diese Aufgaben leitest Du fachgerecht an, d. h. Du führst Vor- und Nachgespräche, dokumentierst und bewertest die Ausführung. So förderst Du wichtige Kompetenzen der zukünftigen Pflegefachkräfte. 

  • Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft im HzHG?

    Als Betreuungskraft im HzHG bist Du für die Förderung der Lebenszufriedenheit unserer Bewohner*innen zuständig. Diese gewährleistest Du, indem Du abwechslungsreiche soziale Angebote zur Verfügung stellst, die den Tagesablauf strukturieren und die Gemeinschaft und das Wohlbefinden jeder und jedes Einzelnen fördern. Ob Singen, Tanzen, Stuhlyoga, Biografiearbeit, Spazierengehen, Gedächtnistraining, Basteln oder die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Ausfahrten – hier ist viel Kreativität und Einfühlungsvermögen gefragt.

  • Was verdient eine Betreuungskraft im HzHG?

    Als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI wirst Du im HzHG nach dem Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie bezahlt und erhältst momentan zwischen 2.331,39 € und 2.739,90 € brutto pro Monat. Dein genauer Verdienst ist abhängig von Deiner Berufserfahrung in der sozialen Betreuung. Zudem bieten wir Dir zahlreiche Extraleistungen – so bezuschussen wir Dir gerne Dein HVV-Profiticket, die Kinderbetreuung, Deine Mitgliedschaft im Sportverein oder Dein neues Fahrrad. Außerdem kannst Du kostenlos zahlreiche digitale Bewegungsangebote wie die bewegte Pause, Feierabend Workout oder Betriebssportangebote nutzen und Geld beim Shoppen über unser corporate benefits Programm bei zahlreichen Anbietern sparen.

  • Wie viele Menschen betreut eine Betreuungskraft im HzHG?

    In unseren Häusern der Rundum-Pflege gibt es jeweils ein ganzes Team für die Soziale Betreuung, das gemeinsam und angeleitet durch die jeweiligen Koordinator*innen der Sozialen Betreuung die jeweiligen Aufgaben übernimmt. Wie viele Bewohner*innen Du betreust, hängt von Deiner Wochenarbeitszeit und Deiner Qualifikation ab. Mitarbeiter*innen in der Sozialen Betreuung nach § 43b, die beispielsweise 30 Stunden in der Woche arbeiten, betreuen ca. 15 Bewohner*innen. In dieser Zeit bist Du für Gruppen- und Einzelangebote zuständig und übernimmst auch die anfallenden Dokumentationen und Berichte. 

  • Wie viel verdient man als examinierte*r Altenpfleger*in im HzHG?

    Dein Verdienst als examinierte Pflegefachkraft richtet sich im HzHG nach dem Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie. Je nach Berufserfahrung liegt Dein monatlicher Bruttolohn zwischen 3.127,00 € und 3.586,00 €. Zusätzlich erhältst Du Zuschläge, die wir Dir gemäß KTD beispielsweise für Nachtarbeit oder Deinen Einsatz an Sonn- und Feiertagen zahlen. Des Weiteren bieten wir Dir zahlreiche Benefits im finanziellen und gesundheitlichen Bereich. Nutze z. B. unser exklusives Rabattportal oder werde kostenfrei bei unseren digitalen Bewegungsangeboten, in einer unserer Betriebssportgruppen oder unserem Fitnessraum aktiv.

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