Berufsfeld Betreuungskraft

Berufsfeld Betreuungskraft

Was macht man in der sozialen Betreuung?

In der Pflege geht es immer darum, den einzelnen Menschen ganzheitlich zu betrachten. Hilfsbedürftige sollen deshalb nicht nur physische und medizinische Versorgung erhalten, auch die Seele will umsorgt werden. An dieser Stelle setzt die soziale Betreuung an, die zusätzliche Beschäftigungsaufgaben übernimmt. Speziell ausgebildete Betreuungskräfte ergänzen damit die Arbeit examinierter Pflegefachkräfte. So ist für das körperliche und das seelische Wohlbefinden gleichermaßen gesorgt. Du denkst, das wäre vielleicht auch ein Job für Dich? Dann lies auf jeden Fall weiter, denn wir stellen Dir das Berufsbild einer Betreuungskraft gerne näher vor.

Was sind die Aufgaben einer Betreuungskraft?

Grundsätzlich ist es der Job einer Betreuungskraft, abwechslungsreiche und sinnvolle Beschäftigungsangebote zu schaffen – immer mit dem Ziel vor Augen, einer Vereinsamung vorzubeugen und das Wohlbefinden zu fördern. Auch sollen der Gemeinschaftssinn und die Teilhabe an der Gesellschaft gestärkt werden. Dazu können Gruppen- und auch Einzelangebote durchgeführt werden. Die konkreten Maßnahmen orientieren sich für erfolgreiche soziale Betreuung immer an den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen. Beispielsweise sind folgende Aktivitäten denkbar:

Gesellschaftsspiele

Mal- und Bastelarbeiten

Musik hören oder gemeinsames Musizieren

Bewegungsübungen

Lesen und Vorlesen

Kochen und Backen

Leichte Gartenarbeiten

Spaziergänge und Ausflüge

Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Gottesdiensten oder auch Friedhofsbesuche

Biografiearbeit wie das Anlegen von Erinnerungsalben

Darüber hinaus ist es ebenso ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit als Betreuungskraft, immer für Gespräche aller Art zur Verfügung zu stehen. Durch Deine Anwesenheit sollen Ängste genommen und dafür Sicherheit sowie Orientierung gegeben werden. Arbeiten kannst Du übrigens sowohl in stationären Pflegeheimen, in der Tagespflege oder auch im ambulanten Dienst. Deine Einsatzmöglichkeiten sind also sehr vielfältig und Du kannst selbst wählen, in welcher Versorgungsform Du Dich am ehesten siehst.

Welche Qualifikation braucht man als Betreuungskraft?

Um Betreuungskraft zu werden, brauchst Du keine spezielle Berufsausbildung. Allerdings musst Du einen Lehrgang absolvieren, in welchem Dir alle nötigen Grundlagen für die soziale Betreuung pflegebedürftiger Personen vermittelt werden. Formale Voraussetzungen legen die Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme selbst fest. Manche verlangen etwa ein Pflegepraktikum, andere führen Gespräche mit Bewerber*innen durch. Es kann außerdem sein, dass ein Hauptschulabschluss verlangt wird. Meistens werden auch eine gesundheitliche Eignung sowie ausreichend gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

 

Auf dem Stundenplan stehen pflegewissenschaftliche Module genauso wie Inhalte, die Deine persönlichen und sozialen Kompetenzen schärfen. So kannst Du Dich etwa auf neues Wissen in Sachen Erkrankungen im Alter, Hygiene, Ernährungslehre, Psychologie, Stress- und Konfliktlösung, Freizeitgestaltung sowie Kommunikation freuen. Natürlich lernst Du auch, worauf Du besonders im Umgang mit demenzerkrankten Personen achten solltest und wie Du diese individuell fördern kannst.

 

Damit die Weiterbildung anerkannt wird, sollte sie zwischen 160 und 240 Unterrichtsstunden umfassen. Im Einzelnen kann diese Dauer sich auf einen Zeitraum von zehn Wochen bis drei Monate erstrecken. Die meisten Lehrgänge finden dabei in Vollzeit, im berufsbegleitenden Präsenzunterricht in den Abendstunden oder am Wochenende statt. Alternativ bieten manche Institute auch Fernlehrgänge an. Dabei besteht die Weiterbildung immer aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Für letzteren hast Du ein ca. einwöchiges Orientierungspraktikum und ein ca. zweiwöchiges Betreuungspraktikum zu absolvieren. Am Ende legst Du in der Regel eine schriftliche und eine praktische Prüfung ab. Nach Abschluss bist Du dann Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI.

 

Alternativ kannst Du auch eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 45b SGB XI absolvieren. Hierbei handelt es sich um eine leichtere und schnellere Weiterbildungsmaßnahme. Du kannst dann aber auch nur sehr einfache Tätigkeiten übernehmen. Deshalb ist es tatsächlich ratsam, die umfangreichere Variante zu wählen, damit Du ein deutlich vielfältigeres Aufgabenspektrum hast und dadurch auch Deine Chancen auf eine Festanstellung erhöhst. Außerdem gut zu wissen: Bis zum Jahr 2017 galt noch die Bezeichnung Betreuungskraft nach § 87b SGB XI, dieser Paragraph wurde allerdings gestrichen und die Berufsbezeichnung entsprechend geändert.

Was sollte eine Betreuungskraft mitbringen?

Bei allen erlernbaren Kompetenzen sollte eine Betreuungskraft immer auch wichtige persönliche Voraussetzungen mitbringen. Ganz besonders bedeutend ist ein stets respektvoller und wertschätzender Umgang mit älteren Menschen. Empathie, Geduld und Sensibilität spielen da natürlich mit rein. Ein freundliches Auftreten, gute kommunikative Fähigkeiten und Verantwortungsbewusstsein bringen Dich in diesem Beruf weiter. Dabei solltest Du sowohl eigenständig als auch im Team arbeiten können. Als Betreuungskraft sollte man sich außerdem bewusstmachen, dass der tägliche Umgang speziell mit demenzerkrankten Menschen psychisch belastend sein kann. Es ist deshalb wichtig, dass Du Deine Eindrücke und Erlebnisse nach Feierabend nicht mit nach Hause nimmst.

Fazit: Da sein und Gutes tun

Als Betreuungskraft trägst Du zu einer höheren Lebensqualität hilfsbedürftiger Menschen bei. Damit bist Du ein unverzichtbarer Bestandteil professioneller Pflegearbeit. Deine Anwesenheit macht einen großen Unterschied im Leben der Dir anvertrauten Personen. In der entsprechenden Weiterbildung lernst Du alles, was Du hierfür brauchst. Gerne heißen wir Dich dann natürlich auch bei uns im HzHG willkommen. Solltest Du bereits qualifizierte Betreuungskraft sein, schau doch gerne mal bei unseren Stellenangeboten vorbei. Wir freuen uns auf Deine Unterstützung!

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